VERTRAGSBEDINGUNGEN Transparenz, Verlässlichkeit & gesetzliche Klarheit
RECHTLICHE BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für Lieferung, Maßanfertigung und RAL-Fachmontage von Fenstern, Türen und Bauelementen der 3S-Systeme.

Stand der Bedingungen: Oktober 2026
Vertragspartner: 3S-Systeme, Inhaber: M. Topbasli, Bauernstr. 23a, 86368 Gersthofen
E-Mail: info@3s-systeme.de | Telefon: 0800 / 3S-SYSTEME

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Werk- bzw. Montageleistungen der 3S-Systeme, Inhaber: M. Topbasli, Bauernstr. 23a, 86368 Gersthofen (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „3S Systeme“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatpersonen, Haus- und Wohnungseigentümer, Bauherren) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, Bauträger, Handwerker). Soweit einzelne Klauseln dieser AGB ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, wird dies im Text ausdrücklich klargestellt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 3S Systeme ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Produktpräsentation, Anfrage & Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Fenster, Haustüren, Profile, Verglasungen und Montagezubehörteile auf der Website 3s-systeme.de stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Einholung eines individuellen Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde kann über das Online-Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Preisanfrage stellen. Im Rahmen des Anfrageformulars besteht die Möglichkeit, Fotos, Pläne oder Maßskizzen des Bestandsgebäudes zur Ersteinschätzung hochzuladen.

(3) Auf Grundlage der Kundenangaben erstellt 3S Systeme ein detailliertes, schriftliches und freibleibendes Angebot (Kostenvoranschlag). Sofern nicht anders vermerkt, hält sich 3S Systeme an dieses Angebot 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.

(4) Der Vertrag über die Lieferung bzw. Werkmontage kommt verbindlich zustande durch:

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten & Fälligkeiten

(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche genannten Angebotspreise als Endpreise in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) sowie aller ausgewiesenen Nebenkosten (z. B. Montage, Transport, fachgerechte Altfenster-Entsorgung). Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise im Zweifel netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk/Lager.

(2) Zahlungsplan bei maßgefertigten Fenstern & Türen: Da Fenster und Haustüren individuell und millimetergenau auf Kundenmaß angefertigt werden, gilt mangels abweichender Vereinbarung folgender Zahlungsablauf:

(3) Bei reinen Zubehörlieferungen (Dichtbänder, Griffe, Schließzylinder) ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§ 4 Feinaufmaß, bauseitige Voraussetzungen & Mitwirkungspflichten

(1) Aufmaßservice: Sofern das Angebot Montageleistungen umfasst, führt 3S Systeme oder ein autorisierter Fachmonteur vor Auftragsproduktion ein verbindliches Feinaufmaß vor Ort durch. Bei reinen Materiallieferungen ohne Montagedienstleistung haftet der Kunde selbst für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Maße, Öffnungsrichtungen (DIN links / DIN rechts) und technischen Spezifikationen.

(2) Bauseitige Voraussetzungen: Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin einen ungehinderten Zugang zu den Montageöffnungen sicherzustellen. Die bauseitige Bereitstellung von elektrischem Strom (230V) und Wasser für die Montagearbeiten erfolgt für 3S Systeme kostenfrei.

(3) Hinweispflichten: Der Kunde hat vor Beginn der Montage unaufgefordert auf eventuell in den Montagebereichen verlaufende, nicht sichtbare Leitungen (Elektro-, Wasser-, Gas-, Heizleitungen) oder baurechtliche Auflagen (z. B. Denkmalschutz, Ensembleschutz) hinzuweisen.

§ 5 Ausführung der Montage nach RAL-Leitfaden & Sauberkeits-Garantie

(1) Sämtliche Montage- und Austauscharbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und dem Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. fachgerecht ausgeführt.

(2) Es wird das bewährte Drei-Ebenen-Prinzip umgesetzt:

(3) Sauberkeits-Garantie: 3S Systeme schützt den Wohnbereich des Kunden vor Beginn der Demontage durch Schutzvliese und Folienabdeckungen. Nach Abschluss der Montagearbeiten werden die Arbeitsbereiche besenrein übergeben und auf Wunsch Altbauteile fachgerecht der Entsorgung zugeführt.

§ 6 Gefahrübergang & Abnahme bei Montageleistungen

(1) Gefahrübergang: Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei reinen Warenlieferungen erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über.

(2) Abnahme: Nach Fertigstellung der Montagearbeiten ist das Werk gemeinsam mit dem Kunden abzunehmen. Über die Abnahme wird auf Verlangen ein förmliches Abnahmeprotokoll erstellt. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nach Fertigstellung und schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen abnimmt, ohne wesentliche Mängel zu rügen, oder wenn der Kunde die eingebauten Elemente bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von 3S Systeme.

§ 8 Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung)

(1) Für Verbraucher:

(2) Für Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben bestehen.

(3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß (z. B. Wartungsfugen, Dichtungen bei mangelnder Pflege), unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Nachjustierung der Beschläge oder nachträgliche bauliche Veränderungen durch Dritte zurückzuführen sind.

§ 9 Widerrufsrecht & Ausschluss bei Maßanfertigungen

⚠️ Wichtiger Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fenstern & Türen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB:
Das Widerrufsrecht besteht kraft Gesetzes nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies gilt uneingeschränkt für alle Fenster, Fenstertüren, Hebeschiebetüren und Haustüren, die individuell nach Kundenmaßen, Sonderfarben, Verglasungsarten oder Sicherheitsstufen gefertigt werden, sobald die technische Produktionsfreigabe erteilt wurde.

Für standardisiertes, nicht maßgefertigtes Zubehör (z. B. separat bestellte Dichtband-Rollen, Standard-Profilzylinder oder Griffe) gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht uneingeschränkt. Die vollständigen Belehrungen und das gesetzliche Formular finden Sie unter Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) 3S Systeme haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 3S Systeme nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von 3S Systeme (Augsburg / Gersthofen).

(3) Online-Streitbeilegung (OS-Plattform): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
3S Systeme ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.